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Die Gemeinden sind verpflichtet, nach einer Übergangsfrist von 3 Jahren, die digitalen Daten des Flächenwidmungsplanes (Teil Flächenwidmung) entsprechend der
Datenschnittstelle 2008 an das Land OÖ. zu liefern. Die Flächenwidmungspläne jener Gemeinden, die ihrer Lieferverpflichtung bereits nachgekommen sind,
können hier abgerufen werden.
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