Der digitale Flächenwidmungsplan


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  Die Gemeinden sind verpflichtet, nach einer Übergangsfrist von 3 Jahren, die digitalen Daten des Flächenwidmungsplanes (Teil Flächenwidmung) entsprechend der Datenschnittstelle 2008 an das Land OÖ. zu liefern. Die Flächenwidmungspläne jener Gemeinden, die ihrer Lieferverpflichtung bereits nachgekommen sind, können hier abgerufen werden.
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Informationen für Gemeinden und Planer

 
 

Flächenwidmungsplan - FAQs

 

Der digitale Flächenwidmungsplan in OÖ - Handbuch für Anwender

 

Rückfragen oder Anregungen richten Sie bitte an:
Abteilung Raumordnung, Tel. 0732 - 7720 - 12529
ro.post@ooe.gv.at

 
 
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